Verbote

Verbote verbieten

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fussgaenger

 

Taucht ein Problem im Zusammenhang mit jungen Erwachsenen oder einer Minderheit auf, wird auf Seiten der Behörden schnell eine „Lösung“ gefunden: Verbieten! Doch Verbote sind eine Bevormundung und ignorieren ob sie praktisch umsetzbar, pädagogisch sinnvoll sind oder ob es eine mildere Massnahme gäbe.
Die Jungfreisinnigen Thurgau möchten in den Nationalrat gewählt werden, um dort Verbote zu bekämpfen und nach dem Motto „Mehr Jungfreisinn, mehr Freiheit“ konsequent für die persönliche Freiheit einzusetzen. Denn wir trauen dem Bürger Selbstverantwortung zu.

 

 

Die Jungfreisinnigen fordern die Abschaffung respektive Verhinderung folgender Verbote und Einschränkungen in der Schweiz:

 

-          Verkauf von Snus

-          Eigengebrauch von Cannabis MM vom 4. Juni 2011

-          Veranstalten von Pokerturnier mit Geldeinsatz

-          Kauf von herkömmlichen Glühbirnen

-          Killergames

 

Und im Kanton Thurgau:

-          Zelten im Wald MM vom 14. Juni 2011

-          Paintball in privaten Wäldern Vernehmlassungsanwort vom 1. Mai 2011

-          Polizeistunde MM vom 13. Juni 2011

-          Sonntagsverkaufverbot MM vom 22. Mai 2011

-          überflüssige Initiative gegen Burkas MM vom 22.Juni 2011

-········· Initiative gegen Brückenspringverbot MM vom 29.August 2011

 

Verbote sind eine Bevormundung und ignorieren ob sie praktisch umsetzbar, pädagogisch sinnvoll sind oder ob es eine mildere Massnahme gäbe:

  • Verbote kaschieren ein Problem anstatt ihm auf den Grund zu gehen. Die Medizin ist oft noch schlimmer als die Krankheit selber. Wenn Killergames verboten sind können Jugendliche den massvollen Umgang damit nicht lernen.
  • Die Durchsetzbarkeit der Verbote ist oft eine Farce. Cannabis wird flächendeckend konsumiert. Dadurch werden Tausende von Straftaten produziert, die gesellschaftlich akzeptiert sind und Personen, die sich an das Gesetz halten, fühlen sich missverstanden. Zudem ist die Erziehung der Kinder nicht Sache des Staates sondern der Eltern.
  • Ist eine Konsumreduktion aus legitimen Gründen angezeigt, dann gibt es mildere Massnahmen als ein Verbot. Man könnte herkömmliche Glühbirnen auch besteuern. Schliesslich ist das Licht der Stromsparlampen für gewisse Personen eine unverhältnismässige Einschränkung und sie leisten ihren Beitrag zum Umweltschutz lieber anderswo.

 

Einerseits werden Verbote auch damit begründet, dass Aktivitäten andere beeinträchtigen. Das ist aber oftmals nur ein Vorwand und kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn das Verbot eine Minderheit betrifft. So belastet Paintball den Wald nicht mehr als andere Freizeitaktivitäten, aber wird in der Gesellschaft eben als unerwünschte Aktivität angesehen. Der Staat soll nur in den verfassungsrechtlich vorgesehenen Ausnahmefällen in die individuelle Freiheit und in die Selbstbestimmung von Minderheiten eingreifen. Eine liberale und freiheitliche Gesellschaft baut auf der Toleranz des Einzelnen auf. Nur weil etwas nicht gefällt, unbekannt ist oder nicht verstanden wird, darf es noch lange nicht verboten werden. Die Jungfreisinnigen Thurgau appellieren an die Toleranz und soziale Kontrolle.

 

Andererseits werden Verbote damit begründet, damit andere vor sich selbst zu schützen. Es ist eine Anmassung zu glauben man tue durch diese bevormundenden Präventionsmassnahmen allen betroffen Personen einen Gefallen. Schliesslich gibt es viele Motive, warum und in welcher Intensität jemand Snus konsumieren oder ein Pokerturnier spielen möchte.

 

Verbote sind Bevormundung und schränken uns ein. Mit Liberalisierung geht Selbstverantwortung einher. Und die Jungfreisinnigen trauen dem Bürger Selbstverantwortung zu. Wir sind überzeugt, dass jede Person am besten für sich weiss, ob eine Handlung für sie gut ist oder nicht. Und dementsprechend wird er sich selbst für oder gegen eine Aktivität entscheiden. Jeder Ladenbesitzer soll seine Öffnungszeiten und jeder Konsument den Zeitpunkt seines Einkaufes selber bestimmen können.

 

 

Mehr Jungfreisinn – Mehr Freiheit

Bevormundung stoppen