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Gegen Paintballverbot
01. Mai 2011
Gemeinsame Antwort der Jungfreisinnigen Thurgau und des Paintball Adventure
Clubs Thurgau zur Vernehmlassung betreffend Revision des Waldgesetzes – „Paintball im Wald verbieten“
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Jungfreisinnigen Thurgau (JFTG) und der Paintball Adventure Club Thurgau (PAC)
bedanken sich für die Möglichkeit, zur geplanten Änderung des Waldgesetzes vom 14.
September 1994 Stellung nehmen zu können.
Vorbemerkung:
• Die JFTG und der PAC stellen sich grundsätzlich gegen den vorherrschenden Trend,
die Regulierungsdichte immer weiter anwachsen zu lassen und die individuellen
Freiheiten der Bürger weiter einzuschränken.
• Ein Verbot bedarf elementarer Argumente, warum andere in ihrer Freiheit
eingeschränkt wären. Dies gilt im Besonderen, wenn die zu verbietende Aktivität
auch für Grundstücke im privaten Besitz gelten soll!
• Um der grassierenden Verbotskultur Einhalt zu gebieten, sind insbesondere neue
Verbote konsequent zu hinterfragen und nur bei ausgewiesener Notwendigkeit
einzuführen
• Eine liberale und freiheitliche Gesellschaft baut auf der Toleranz des Einzelnen auf.
Nur weil etwas nicht gefällt, unbekannt ist oder nicht verstanden wird, darf es noch
lange nicht verboten werden.
Im Detail:
• Die JFTG und der PAC weisen darauf hin, dass das Waldgesetz für sämtliche
Waldflächen im Kanton Thurgau gilt und somit auch auf Grundstücke in Privatbesitz
Anwendung findet. Die Eigentumsrechte privater Waldbesitzer werden mit dem
Paintball-Verbot direkt weiter eingeschränkt, da es auch einem Waldbesitzer verboten
wird, im eigenen Wald Paintball zu spielen.
• Bereits die eingereichte Motion begründete das verlangte Verbot damit, dass es sich
bei Paintball um ein Kriegsspiel handle, dass die Ansprüche an den Wald bereits
vielfältig seien und jede weitere Nutzung diesen zusätzlich beanspruchen. Wäre der
Schutz des Waldes im Vordergrund dieser Motion und der Gesetzesänderung
gestanden, wäre die fortschreitende Nutzung des Waldes für Freizeitaktivitäten in
einer generellen Norm einzuschränken und nicht wie in der vorliegenden Form nur
eine ganz spezielle Form der Nutzung zu verbieten.
• Die vorliegende Änderung des Waldgesetzes wird im Prinzip damit gerechtfertigt, in
dem Freizeitaktivitäten willkürlich in „gute“ und „schlechte“ Aktivitäten eingeteilt
werden. Das vermeintliche Kriegsspiel Paintball wird als unerwünscht eingestuft, die
Jagd, Orientierungsläufe, Pferdesport, Pfadfinder und viele andere Freizeitaktivitäten
scheinen dagegen kein Problem darzustellen, obwohl auch diese eine Belastung für
den Wald sein können.
• Die Behauptung, ein Paintball Spiel beanspruche den Wald übermässig, mag
insbesondere im Vergleich zu anderen, akzeptierten, Freizeitaktivitäten nicht zu
überzeugen.
o Ein Paintball Spiel ist von kurzer Dauer (einzelne Stunden).
o Die Lärmbelastung ist gering.
o Wie der Regierungsrat selber feststellt, nehmen jeweils nur wenig Spieler an
einem solchen Spiel teil.
o Es werden keinerlei Rückstände hinterlassen. Die verwendeten Farbkugeln
bestehen aus Lebensmittelfarbe und Gelatine. Die Farbkugeln werden somit
ohne jegliche Belastung der Umwelt abgebaut.
• In dem Ausmass, wie Paintball Tiere und Pflanzen im Wald belastet, wird der Wald
auch von anderen Nutzern belastet, so etwa von Orientierungsläufern, Bikern oder
Pfadfindern. Es bleibt der Verdacht bestehen, dass Paintball verboten wird, weil es
anscheinend mit Gewalt assoziiert wird und in der Bevölkerung weniger akzeptiert
und bekannt ist als andere Freizeitbeschäftigungen. Diese allfällige willkürliche
Diskriminierung des Paintballs gegenüber anderen Benützern des Waldes finden die
JFTG und der PAC unangebracht.
In der Beantwortung der Motion ist der Regierungsrat der Auffassung, dass Paintball
im Wald zu Verunsicherung und Verängstigung der Bevölkerung führen könne und
auch aus polizeilicher Sicht problematisch sei. Diese Ansicht können die JFTG und
der PAC nicht nachvollziehen. Die im Thurgau durchgeführten Spiele wurden jeweils
von Vereinen durchgeführt, deren Mitglieder gut ausgebildet sind, strenge
Sicherheitsvorschriften befolgen und andere Waldbenutzer nicht übermässig
beeinträchtigen. So sind Spielfelder markiert, mit Sicherheitsnetzen abgesperrt und
meist in unwegsamen, abgelegenen Waldstücken angelegt. Die verwendeten
Markierer gleichen einer echten Schusswaffe nur im Entferntesten. Zum Beispiel ist
bei gewissen Markierern ein grosser Kugeltank aus Plastik an der Oberseite und eine
Pressluftflasche auf der Unterseite montiert. Eine Verwechslung kann also
ausgeschlossen werden. Sofern aus polizeilicher Sicht die Notwendigkeit besteht,
wäre eine Meldepflicht von Paintball Spielen denkbar.
• Heute liegt es im Ermessen jeder Gemeinde, ob Paintball auf ihrem Gemeindegebiet
verboten ist oder nicht und das ist auch gut so. Das Argument, dass ein kantonales
Verbot notwendig sei, um ein mögliches Abwandern in Nachbargemeinden zu
verhindern ist nicht stichhaltig, da auch diese autonom ein Verbot aussprechen kann.
Es ist nicht ersichtlich warum die sonst hochgehaltene Subsidiarität hier nicht gelten
soll.
• Aus dem Argument in der Beantwortung der Motion, dass Paintball nicht zwingend
auf Wald angewiesen sei, folgt nicht zwingend ein Verbot für Paintball. Im Thurgau
existiert keine Zone, in der Paintball grundsätzlich erlaubt wäre.
• Die JFTG und PAC begrüssen die im erläuternden Bericht zum Ausdruck gebrachte
Bereitschaft des Regierungsrates sehr, auf Ersuchen Alternativen ausserhalb des
Waldareals zu prüfen, beziehungsweise für die allfällige Schaffung einer
entsprechenden Nutzungszone Hand zu bieten.
Die JFTG und der PAC lehnen die vorgeschlagene Änderung des Waldgesetzes ab, da diese
zu einem absoluten Verbot von Paintball im Wald führt. Dieses undifferenzierte Verbot führt
für die JFTG und den PAC viel zu weit und ist deshalb abzulehnen.
Sollte diese Gesetzesänderung vom Grossen Rat in der vorliegenden Form verabschiedet
werden, werden die JFTG und der PAC den Regierungsrat beim Wort nehmen und sich für
besondere Nutzungszonen einsetzen.
Um allen interessierten Parteien die Möglichkeit zu geben sich selbst ein Bild von einem
Paintball Spiel zu machen, laden die JFTG und der PAC den Regierungsrat, die Mitglieder
des Grossen Rates sowie alle weiteren Interessierten dazu ein, ein Paintball Spiel selber
anzuschauen.
Freundliche Grüsse
Für die Jungfreisinnigen Thurgau
Elias Mühlemann, Präsident
Für den Paintball Adventure Club Thurgau
Andy Wyss, Präsident


