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Kühlen Kopf bewahren beim Sprung ins kalte Nass

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 Ausgerechnet bei diesem warmen Wetter wird ein Verbot für das Springen von Brücken diskutiert (die Thurgauer Zeitung berichtete). Brückenspringer gefährden normalerweise lediglich sich selber.

 

 

 

Schliesslich wurde bis vor kurzem im Thurgau keine verletzte Drittperson gemeldet. Die Jungfreisinnigen Thurgau glauben nicht, dass ein ausgewiesenes Bedürfnis für dieses Verbot besteht. Das Verbot ist nicht sinnvoll und schiesst über das Ziel hinaus. Denn das Brückenspringen erfreut sich gerade bei diesen Temperaturen grosser Beliebtheit und Gefahrentafeln zur Sensibilisierung reichen aus. Ausserdem ist dieses Verbot schwer durchsetzbar. Wir trauen dem Bürger Selbstverantwortung zu: Brückenspringer wissen, ob der Sprung ins kühle Nass für das eingegangene Risiko entschädigt. Die Jungfreisinnigen Thurgau sind gegen die übermässige Bevormundung des Staates: Jede Person soll selbst entscheiden können, ob sie von einer Brücke ins Wasser springen möchte. 



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Elias Mühlemann
Hermannstr. 9
8570 Weinfelden
079 329 06 33

Präsident Jungfreisinnige Thurgau