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Stopp SUISA-Gebühr auf Leerdatenträger

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Durch die hohen SUISA-Gebühren auf leere CDs/DVDs, MP3-Player, iPods usw. bezahlt der redliche Konsument mehrfach für dieselben Nutzungsrechte. Eine Ausweitung ist absehbar, der Entscheid über überrissene Abgaben auf Musikhandys ist beim Bundes-Verwaltungsgericht hängig. Gebühren auf USB-Sticks, Speicherkarten und externe Festplatten sind in Planung. Unterstützen Sie unseren Kampf gegen unnötige Gebühren. NEIN zur SUISA-Gebühr auf Leerdatenträger – noch heute unsere Petition unterschreiben! 
suissa

Was ist die SUISA–Gebühr auf Leerdatenträgern?

 

Die Gebühren auf leeren Datenträgern erhöhen die Preise von CD- und DVD-Rohlingen, aber auch jene von MP3-Playern, iPods, JukeBoxes, etc. Sie sind im Kaufpreis der Produkte versteckt. Die Verwertungsgesellschaft SUISA zieht diese Gebühren ein und entschädigt damit die Künstler für unter Umständen auf diesen Datenträgern gespeicherte Privatkopien geschützter Werke. Die Gebühr muss also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mediums bezahlt werden. Aktuell will die SUISA die Gebühren auf Smartphones ausweiten, über deren Legalität das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Was kommt wohl als nächstes? Abgaben auf USB-Sticks, Speicherkarten oder externe Festplatten?

Wie hoch ist die SUISA-Gebühr auf Leerdatenträgern?

 

Die SUISA-Gebühren sind heute schon überrissen, weil sie sich in erster Linie am Speichervolumen des Mediums orientieren: Aktuell bezahlen wir zwischen 30 und 70 Rappen pro Gigabyte auf MP3-Player und bald 30 Rappen pro Gigabyte auf musikfähige Mobiltelefone. Diese Zahlen mögen auf den ersten Blick tief erscheinen, doch beim heute üblichen Speicherplatzbedarf geht das schnell ins Geld! Beispielsweise fassten die ersten iPods im Jahr 2001 noch 5 Gigabytes, was nach aktueller Rechnung 4 Franken Gebühr pro Gerät bedeutet. Heute bietet ein iPod Classic bereits 160 Gigabytes Speicherplatz, was satte 48 Franken Gebühren ausmacht. Für denselben Gerätetyp ist der Speicherplatz in weniger als 10 Jahren um den Faktor 32 und die Gebühr auf das Zwölffache gestiegen! Die Entwicklung bei den Smartphones sieht ähnlich aus. Diese Geräte fassten noch vor kurzer Zeit um die 8-16 Gigabytes; heute sind wir bereits bei der doppelten Menge. Eine Gebühr von weit über 100 Franken pro Smartphone ist nur eine Frage der Zeit!

Icons Leerdatenträger

Warum ist die SUISA-Gebühr auf leeren Datenträgern ein «Bschiss»?

 

Die SUISA-Gebühr wird mit der Annahme erhoben, dass jeder Käufer eines leeren Datenträgers (MP3-Player, Mobiltelefon, …) Musik darauf kopieren wird. Die Grundannahme für die Gebühr ist also, dass jede Verwendung der Geräte die Urheber um Einnahmen bringt. Uns wird unterstellt, immer und überall zu schmarotzen. Das hat die folgenden Konsequenzen:

 

  • Der redliche Konsument bezahlt mehrfach für Werke, die er beispielsweise legal im iTunes-Store kauft: Einmal im Online-Shop, einmal auf dem Musikhandy und einmal auf der CD, die er für das Autoradio brennt.
  • Selbst wenn ein Datenträger nicht fürs Musikhören benutzt wird, ist die Gebühr zu bezahlen. Wer also mit seinem Smartphone nur telefoniert oder wer einfach seine Korrespondenz und Fotos auf eine CD brennt, wird trotzdem von der SUISA bestraft.
  • Die Gebühr ist kontraproduktiv. Der Grundtenor lautet: «Weshalb sollte ich meine Musik kaufen, wenn ich ja schon auf den Speichermedien Urheberrechtsgebühren bezahle?»

Was tun?

 

Die jungfreisinnigen schweiz und die Piratenpartei Schweiz setzen sich für die Abschaffung der unnötigen SUISA-Gebühr auf leeren Datenträgern ein. Wir Konsumenten wollen nicht doppelt und dreifach für das Gleiche bezahlen! Damit die SUISA nicht zum Selbstzweck und Gebührenmonster wird, lancieren die jungfreisinnigen und die Piratenpartei die untenstehende Petition. Diese wird dem Nationalrat übergeben. Die Forderung: Artikel 20 Absatz 3 des Gesetzes über die Urheberrechte und die verwandten Schutzrechte soll aufgehoben werden.

Unterstützen Sie uns – unterschreiben Sie unsere Petition!

 

Petition Gegen unnötige Gebühren. Nein zur SUISA-Gebühr auf Leerdatenträger!
Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte erlaubt es der SUISA, Gebühren auf leere Datenträger zu erheben. Diese Gebühr stammt aus der Zeit der Musikkassetten: Auf diesen konnte ausschliesslich Musik gespeichert werden. Mit der technischen Entwicklung wurde die Gebühr auf immer neue Datenträger wie CDs, DVDs, MP3-Player, etc erhoben. Zudem wäre ab 1. Juli 2010 auch eine Gebühr auf Musikhandys geschuldet, wenn nicht das Bundesverwaltungsgericht eingeschaltet worden wäre. Eine Ausweitung ist absehbar. Die heutige Situation ist allerdings nicht mit der Zeit zu vergleichen, in der die Gebühr eingeführt wurde:

  • Die heute gebührenpflichtigen Leerdatenträger können viel mehr als nur Musik oder Videos speichern. Textdokumente, Ferienfotos und Urlaubsvideos sind sogar sehr häufig darauf vorzufinden. Daher bezahlt der Konsument für etwas, was er nicht nutzt!
  • Heute ist es möglich, Musik und Filme legal und direkt auf die gebührenpflichtigen Datenträger zu speichern. Somit bezahlt der redliche Konsument doppelt für dieselben Nutzungsrechte!

 

Weil die SUISA zusehends auf alle möglichen Leerdatenträger unnötige und konsumentenfeindliche Gebühren erhebt, fordern wir mit dieser Petition die Aufhebung der Gebühr auf Leerdatenträger gemäss Artikel 20 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte.

 

Heute noch unsere Petition unterschreiben